Gerne zu Ihrer Frage;
"Dennoch habe ich mein Attest verlangt und dieses dem Regierungspräsidium geschickt. Diese haben mich heute Abgelehnt obwohl ich eine Chronische Erkrankung habe. Was kann ich tun?"
Antwort: Die Ablehnung eines solchen Antrags ist normalerweise ein "belastender" Verwaltungsakt, der schriftlich zu ergehen hätte und eine Begründung UND eine Rechtsbehelfsbelehrung am Schluss der Ablehnung haben sollte.
Dort ist eine Frist genannt, die im Verwaltungsstreitverfahren unbedingt und exakt einzuhalten ist, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird. Danach wäre dann zu entscheiden, wie man weiter in der Sache verfahren soll. Also ggf. Widerspruch und nachfolgend Klage zum Verwaltungsgericht. Falls erforderlich auch vorläufiger Rechtsschutz, da es ja um einen Termin im Januar 2019 geht.
Wegen der beruflichen Bedeutung für Sie sollten Sie möglichst auch eine(n) Anwalt/in für Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht hinzuziehen. Den der/die kann nach § 29 VwVerfG Akteneinsicht in die komplette Verwaltungsakte nehmen, in welcher Ihr Härtefallgesuch nebst allen relevanten Unterlagen enthalten ist, insbesondere also die (auch internen) Erörterungen und die externe Begründung der Behörde für die Ablehnung.
Ggf. (hängt von Ihrem Einkommen ab) kann der/die Anwält/in auch einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) sogar schon im Eilverfahren stellen, der auch einen erwünschten Nebeneffekt hätte, dass Ihre Erfolgsaussichten schon einmal vom Gericht summarisch vorgeprüft würden, ohne dass die vollen Kosten eines Hauptverfahrens zu riskieren wären. Das muss aber tunlichst vor Ort näher geprüft und analysiert werden. Für eine erste Beratung könnten Sie ggf. auch einen Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten.
Hier erfahren Sie dazu Näheres: http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/1217960
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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