sehr geehrte frau rechtsanwältin, sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe mich vor ein paar jahren über dem arbeitsamt selbständig gemacht (Existenzgründung per ICH-AG) ich arbeite im bereich computer-reparaturen und verkauf von gebrauchtwaren, die gesetze beim verkauf von gebrauchtwaren mit 12 monaten garantie sind mir bekannt, ist für mich auch kein problem, nur ist es so, das ich auch hin und wieder ein paar sachen von familie, freunden und bekannten bei mir im geschäft verkaufen, die sachen sind geprüft und so hat der käufer auf jeden fall eine "funktionsgarantie", aber, kann ich bei diesem privatverkauf die garantie ausschließen ?