Trifft hier ggfs. der Fall von Mindestunterhalt zu, bzw. wie hoch ist nun der konkret von mir zu zah
vom 29.6.2009
25 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mit meiner Ehefrau habe ich 2 Kinder im Alter von 8 und 13 Jahren die auch bei uns leben. ... Nach einem Jahr der Arbeitslosigkeit (in dem ich den Unterhalt unverändert weiterbezahlt habe), habe ich vor 4 Jahren einen neuen Job (offiziell 30 Std./Woche) angenommen, bei dem ich nun ein Einkommen von brutto 1.500.- (= 805.- Euro netto monatlich) habe, da ich aufgrund des höheren Einkommens meiner Frau (2.500 Euro netto) in Steuerklasse 5 bin.