Unterhalt für die Kindesmutter
Selbstverständlich komme ich der Zahlung des Kindesunterhalt nach, da dieser Unterhalt vorranging ein Anspruch des Kindes ist. Mein Einkommen beläuft sich auf knapp 20 TEUR p.a. ... Wenn meine Partnerin sich weigert mich in Anspruch zu nehmen (B-Unterhalt), kann die ARGE mich dann darauf verklagen?