Wie berechnet sich der Kindesunterhalt für beide Kinder?
vom 28.1.2008
50 €
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Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter, 19 Jahre (kein eigenes Einkommen) und meinem Sohn, 17 Jahre (Ausbildungsvergütung netto € 610) Beide wohnen bei der Mutter. ... Meine Exfrau hat ein monatliches Einkommen von € 1.160,-; mein Einkommen beträgt monatlich netto € 1.840,-.