Kindesunterhalt bei Ausbildung des Kindes
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt durch den Vater für ein minderjähriges Kind das sich in Ausbildung befindet und ca. 680,-- netto Ausbildungsvergütung erhält und bei der Mutter wohnt? Wie verhält sich das, wenn das Kind volljährig ist?