Als nämlich irgendwann Anfang 2010 die Nebenkosten-Abrechnung für die nur von mir allein bewohnte Wohnung eintraf, staunte ich nicht schlecht. ... Die besagte fristlose Kündigung, konnte ich mittels eines Schuldanerkenntnisses (unterzeichnet am 07.11.2011) aussetzen, in dem ich leider nicht nur die aufgelaufenen Mietrückstände aus 2011 i.H.v. 4400,00 Euro anerkannte, sondern – dummerweise- auch die falschen Nebenkosten-Abrechnungen aus den Jahren 2009 und 2010, denen ich zuvor mit Beweisen widersprochen hatte. ... Dies hatte zur Folge, dass ich mit Schreiben vom 23.04.2012 wieder die fristlose Kündigung erhielt, sowie von der Hausverwaltung aufgefordert wurde, die Wohnung am 15.05.2012 herauszugeben.