Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der erste, unterschriebene Vertrag ist nach meiner Bewertung jedenfalls durch die später getroffene mündliche Vereinbarung über die Vermietung für 6 Monate hinfällig. Ein Mietvertrag über 6 Monate kann auch mündlich geschlossen werden. Damit wäre das bereits nach dem Gespräch, wie Sie es der Mieterin auch mitgeteilt haben, grundsätzlich bindend.
Sie haben auch eine schriftliche Erklärung abgegeben im Hinblick auf die Vermietung für 6 Monate. Das ist somit wirksam vereinbart worden.
Die von Ihnen geschilderten Umständen würden Sie wohl auch dazu berechtigen von diesem Vertrag Abstand zu nehmen und außerordentlich vorzeitig zu kündigen. Allerdings haben Sie Ihre bindende Vertragserklärung nach Ihrer Schilderung abgegeben, als bereits offenkundig geworden war, dass diese Gründe vorliegen, aus denen Sie sich vom Vertrag lösen wollen. Deshalb wird es wahrscheinlich schwierig sein sich bei einer Kündigung darauf zu berufen. Im Ergebnis sehe ich deshalb ein gewisses Risiko, wenn Sie jetzt deshalb die Kündigung erklären und die Wohnung nicht übergeben.
Sie könnten sich dadurch schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie die Wohnung nicht übergeben und die Mieterin dann eine andere, teurere Unterkunft benötigt.
Man sollte deshalb im konkreten Fall wahrscheinlich am besten eine einvernehmliche Aufhebung des Vertragsverhältnisses anstreben, damit man nicht im Nachgang mit der Mieterin noch in weitere Auseinandersetzungen hat. Das würde ich jedenfalls empfehlen, wenn Sie Bedenken haben, dass die vorzeitige Kündigung akzeptiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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E-Mail:
Ganz herzlichen Dank, das ist sehr hilfreich! Was wuerden Sie jetzt empfehlen, da sie mir per eMail weder geantwortet hat auf meine Frage, ob ihr nun 3 Monate lieber sind noch den 6-Monats-Vertrag unterschrieben zurueckgesendet hat?
Ich habe Bedenken, wenn die Schluesseluebergabe am 31.3. erfolgt ist (die ich nicht persönlich mit ihr machen werde, weil ich nicht vor Ort bin), dass sie dann einfach auf den unterschriebenen Vertrag verweisen wird und die mündlichen Absprachen nicht zugibt (wobei sie ja bereits nach Erhalt des Jahresvertrags mit dieser schwammigen Aussage: ¨Gut, das erste halbe Jahr wird es dann schon gehen,…¨ geantwortet hatte).
Ich habe ja auch persönliche Dinge in der Wohnung und habe mit ihr, ebenso nur mündlich vereinbart, dass ich nach Absprache Zugang zur Wohnung bekomme. Da ich davon ausgehe, dass sie irgendeine psychische Erkrankung hat, sichtbar auch in ihrer Art sich auszudrücken, habe ich Bedenken, dass sie sich an gar nichts hält oder nicht versteht, was wir mündlich besprechen.
Soll ich ihr nun einfach per Email vorschlagen, dass ich aufgrund der Umstände (Voraussetzung ihrer Einkommenssituation ist anders als anfangs angenommen, Wohngeld nicht sicher etc.) den Vertrag einvernehmlich auflösen möchte oder soll ich mich vorher noch an den Vater wenden, dessen Rufnummer sie mir auch gegeben hat? Er weiss ja mit Sicherheit nicht, dass ihr wahrscheinlich gar kein Wohngeld zusteht und er gutmuetigerweise unterschrieben hat, dass er fuer die Zeit ohne Wohngeld die Miete übernimmt.
Muss ich eigentlich, wenn die Miete ja von mir extra als Pauschalmiete inklusive Möbelnutzung, GEZ etc . angegeben ist und sie dann Wohngeld beantragt, die Aufteilung der Miete überhaupt herausgeben (detaillierte Nebenkosten)?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Sie können per EinschreibenEinwurf die fristlose Kündigung erklären. Dann können Sie auch parallel per E-Mail mitteilen, dass Sie die Kündigung abgesandt haben und den Termin für die Übergabe canceln.
Als Kündigungsgrund müssen Sie zunächst nichts nennen. Als Kündigungsgrund wäre allenfalls die Aufforderung zur Mitwirkung bei falschen Angaben im Wohngeldantrag und die offensichtlich nicht vorhandene oder Ihnen gegenüber falsch angegebene Fähigkeit zur Bezahlung der Miete erforderlich. Diesen Kündigungsgrund müssen Sie aber nicht nennen, wenn man Sie nicht danach fragt.
Eine einvernehmliche Lösung wäre eine direkte Kontaktaufnahme und eine wechselseitige Vereinbarung den Mietvertrag nicht wie bislang besprochen im Vollzug zu setzen und deshalb auch die Wohnung nicht zu übergeben.
Von einer Kontaktaufnahme mit dem Vater würde ich Ihnen abraten, da es sich um eine erwachsene Person handelt. Eine psychische Erkrankung ist kein Kündigungsgrund und wenn jemand nicht unter Betreuung steht auch kein Grund sich an eine Dritte Person zu wenden, nur weil diese Person eine Bürgschaft für die Miete zugesagt hat.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die weitergehenden, hypothetischen Sachverhalte im Rahmen Ihrer Nachfrage nicht behandeln kann.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-