weitere Anwaltsrechnung im Zugewinnausgleichsverfahren
vom 19.11.2015
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Das Zugewinnausgleichsverfahren beinhaltet überwiegend ein meiner Exfrau und mir jeweils hälftig gehörendes Einfamilienhaus und ist bislang in dem Stadium, dass der Gegenseite meine Zugewinnausgleichsforderung übermittelt wurde und bislang außergerichtlich nicht abgewickelt werden konnte, weil meine Exfrau wegen der gemeinsamen Kinder nicht ausziehen möchte und auch das Haus aus finanziellen Gründen nicht übernehmen kann. Der ursprüngliche Rechtsanwalt hat Anfang 2015 die Erstellung einer Gesamtlösung (verbindlicher Auszug aus der gemeinsamen Immobilie bis zu einem späteren verbindlichen Termin, dafür eine gestaffelte Geldzahlung je nach Auszugstermin; Verpflichtung zum Hausverkauf nach dem Auszug, Duldung von Besichtigungen bis zum Auszug; Nutzungsentschädigung bis zum Auszug, eine Regelung zur Übernahme der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Nebenkosten sowie der Verbindlichkeiten, befristeter Verzicht auf eine Teilungsversteigerung) sowie eine verbindliche Anerkennung der übrigen Zugewinnausgleichsforderung beinhaltet.