Wohnrecht auf Pflichtteil anrechenbar?
vom 11.7.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, ist es möglich, einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, der aber gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht im Haus des Erblassers besitzt, den geldwerten Vorteil des Wohnrechts auf den Pflichtteilsanspruch ganz oder teilweise anzurechnen?