Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Berliner Testament Pflichtteil eines Kindes

2. Mai 2023 15:27 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Ehemann 2020 gestorben. Es existierte ein Berliner Testament. Ehefrau (83) erbte erstmal alles. Kind A verlangte sofort anwaltlich Auskunft und bestand auf den Pflichtteil (seit 20 Jahren besteht allerdings kein Kontakt mehr zur Famile). Pflichtteil wurde ausgezahlt. Kind B verlangte kein Erbe,

Daraufhin änderte die Mutter ihr Testament beim Notar und enterbte darin Kind A (hat nur Anspruch auf den Pflichtteil). Kind B soll erben, da es die Mutter bisher gepflegt hat und sich auch sonst immer um alle Belange der Mutter kümmert.
Nun geht die Mutter ins Pflegeheim und möchte ihre Eigentumswohnung (ca. 200.000€) verkaufen. Sie wünscht, dass der Erlös der Wohnung direkt nach dem Verkauf Kind B erhalten soll.
Kind B soll damit aber auch einen kleinen Teil der Pflege für das Heim, Bekleidung, Friseur usw. bezahlen, sofern die Rente nicht reicht.
Welche Vor-/Nachteile könnten auf Kind B bei Tod der Mutter zukommen? Welchen Anspruch auf den Erlös der Eigentumswohnung hätte Kind A nach dem Tod der Mutter?
a) wenn das Geld auf dem Konto von Kind B ist?
b) auf dem Konto der Mutter ist?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Änderung des Testaments beim Notar könnte wegen § 2271 Absatz 2 BGB ungültig sein. Da muss geprüft werden, ob das Berliner Testament eine Klausel enthält, die das Ändern des Testaments erlaubt.
Wenn das Geld auf dem Konto der Mutter ist, bekommt A 1/4 von dem, was beim Tod der Mutter von dem Geld noch da ist, wenn die Testamentsänderung wirksam ist und 1/2 wenn die Testamentsänderung unwirksam ist.

Wenn das Geld bei B auf dem Konto ist, und die Testamentsänderung ungültig ist, dürfte eine beeinträchtigende Schenkung § 2287 BGB analog vorliegen und A kann von B die Hälfte des Verkaufserlöses verlangen.

Sollte die Änderung des Testaments wirksam sein, dann wird der Pflichtteil des A so berechnet, als wenn der Verkaufserlös noch bei der Mutter währe. Der Verkaufserlös schmilzt nach § 2325 BGB jedes Jahr um 1/10 ab.
A hätte, wenn die Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre stirbt, gegen A einen Zahlungsanspruch von 25% des Erlöses, wenn die Mutter innerhalb des 1. Jahres nach der Schenkung stirbt, 22,5% im 2. Jahr, 20% im 3. Jahr u.s.w.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER