Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Gäbe es kein Testament, so würde jedes der Kinder 20.000,- Euro erhalten. Der Pflichtteil beträgt daher 10.000,- Euro. Die Mutter erhält diese Summe bereits als Erbin, die anderen Geschwister erhalten die gleiche Summe als Pflichtteil.
Die 10.000,- Euro, die Sie erhalten haben, müssen Sie meines Erachtens gemäß § 2325 BGB
tatsächlich anrechnen. Das bedeutet, das gesetzliche Erbe wäre für die Kinder des Erblassers 3.333,- Euro höher, wenn es diese Schenkung nicht gegeben hätte. Daher erhöht sich der Pflichtteilsanspruch um 1666,-66 Euro.
Diese 1666,66 Euro stehen dann auch wieder der Mutter als Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, da Ihre 10.000,- Euro weniger sind, als Ihr im Rahmen des Pflichtteils zustehen würde.
Daher erhalten alle 3 Kinder meines Erachtens 11.666,- Euro.
Bitte beachten Sie, dass dieses online-Portal nur eine erste Orientierung geben kann. Bei Prüfung der Gesamtumstände und im Hinblick auf möglicherweise unvollständige Angaben, kann sich die rechtliche Beurteilung verändern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 09.04.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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