zusatzvereinbahrung zum Kaufvertrag
vom 16.5.2007
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich habe einen Vorverrag mit einem Autohändler abgeschlossen, das vereinbahrte konnte dieser nicht einhalten und nun möchte ich meine Anzahlung zurück, aber der Händler will mir stattdessen noch eine Rechnung stellen... ... Der Verkäufer macht für das fahrzeug neuen Tüv, setzt neue Glühkerzen ein und wird das "Pfeifen am Turbolader" in der Werkstatt auf Garantie bemängeln und abstellen lassen. Sollte das Fahrzeug nicht bis zum vereinbahrten Termin repariert worden sein , besteht für den Käufer keine Abmahnepflicht und der Verkäufer verpflichtet sich die Anzahlung in voller Höhe zurück zu erstatten.