Habe ich das richtig verstanden, dass es für einen Arbeitsvertrag keine Formvorschriften bestehen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GewO/105.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 105 GewO: Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages">§ 105</a> Gewerbeordnung). Der Tarifvertrag sieht für diese Branche zwar die Schriftform vor. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GewO/105.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 105 GewO: Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages">GewO § 105</a> Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.