Teilzeit während der Elternzeit - Probemonat
vom 28.8.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Mein Arbeitgeber schickte mir einen Zusatzvertrag, in dem vereinbart wird, dass ich erst einmal einen "Probemonat" auf 30-Stunden Teilzeitbasis arbeite. ... Konkret: (1) Verfällt durch obigen Zusatzvertrag mein Anspruch auf ALG I ? ... Mein letztes Gehalt wäre, durch die Teilzeitarbeit, ja nur noch 3/4 (30 Stunden vs. 40 Stunden) meines ursprünglichen Gehalts.