Man lebt in der Zugewinngemeinschaft (( modifizierter Ehevertrag vorhanden ( bei Scheidung Gütertrennung, sonst Zugewinngemeinschaft )) Frage: Man möchte sich gegenseitig so absichern, dass der Ehegatte im Falle des Ablebens der Ehefrau das Haus erbt und die Ehefrau im Erlebensfall des Ehegatten eins Summe X erhält, um den finanziellen Unterhalt zu gewährleisten ohne dass die jeweils anderen Erben dagegen etwas unternehmen können. Kann man das durch ein Testament erwirken und/oder ist im Falle der Ehefrau eine Lebensversicherung, die nicht in der Erbmasse fällt, eine Möglichkeit? ... Und hat die geschiedene Frau noch Ansprüche aus der Erbmasse des Verstorbenen ?