Die festgestellte Gesetzesverletzung ist wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3 Abs. 1,2,5 UWG. 2) Darüber hinaus schränken Sie im nachfolgenden durch Verwendung unzulässiger AGB gesetzliche Rechte des Verbrauchers in unzulässiger Weise ein. a) So verstößt die Klausel, daß Sie,,... keine unfreien bzw. nicht ausreichend frankierten Sendungen annehmen`` gegen verbraucherschützende Vorschriften nach §§ 312 c, 312 d, 355, 356, 357 BGB i. ... (Vgl.: OLG Hamburg, Beschl. vom 14.02.07, Az.: 5 W 15/07) b) Ebenso ist die Klausel ,,für einen eventuellen Garantiefall ist die Originalverpackung des PC-Systems sowie der Umkarton mit den Luftpolsterkissen zwei Jahre ab Kaufdatum bzw. in der Garantieanspruchszeit aufzuheben`` unzulässig, da dadurch Verbraucherrechte des Kunden gemäß §§ 307, 312 d, 312, f, 356 BGB unzulässig und unzumutbar eingeschränkt werden. c) Gleiches gilt für die Klausel, daß Sie dem Kunden das bezahlte Geräte bei einer ungerechtfertigten Reklamation vorenthalten wollen und die Rücksendung von der Zahlung eines Versandkostenbetrages abhängig machen wollen: ,,Die Rücksendung zum Kunden erfolgt bei einem ungerechtfertigtem Garantiefall erst nach Zahlungseingang der besagten zweimal 6,90 € Versandkosten``. 3) Desweiteren ist Ihre Widerrufsbelehrung irreführend und verstößt gegen geltendes Recht. a) Zum einen erwecken Sie durch den Zusatz ,,nur gültig für unsere Sofortkauf-Angebote`` im Zusammenhang im Rahmen von Online-Auktionen gänzlich auf die Einräumung eines Rückgaberechts zu verzichten den Eindruck, daß dem Verbraucher im Falle der Teilnahme an einer Auktion bei Ihnen weder Widerrufs- noch Rückgaberecht zusteht.