Familienrecht: Ehevertrag / Zugewinnausgleich anfechten
vom 4.4.2015
88 €
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Wir wurden vom Notarvertreter über die Bedeutung der Modifizierung unseres Güterstands belehrt, insbesondere über - das weitere Bestehen von Verfügungsbeschränkungen; <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1365 BGB: Verfügung über Vermögen im Ganzen">§§ 1365</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1369.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1369 BGB: Verfügungen über Haushaltsgegenstände">1369 BGB</a>; - die (unveränderte Höhe) des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten und damit auch des Pflichtteils und die Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht von Abkömmlingen und anderen Pflichtteilsberechtigten; - den Wegfall eines Ausgleichs des Zugewinns nur im Scheidungsfall bzw. in den Fällen, in denen die Eheschließung unwirksam sein könnte. Versorgungsausgleich, Unterhaltsvereinbarung: Auf die Möglichkeit einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt wurden wir hingewiesen.