Renovierungsklausel/ Schönheitsreparaturen
vom 15.1.2008
50 €
Historischer Preis
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Andernfalls ist der Vermieter nach Räumung berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene einzelnen Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen.“ Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß