Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Privatperson und habe von einem Versandhändler eine Werbemail erhalten, ohne dass ich hierfür meine Einwilligung gegeben habe und ohne dass hierfür die Ausnahmen des UWG §7 Abs. 3 vorliegen. Diesem Unternehmen habe ich eine vorformulierte Unterlassungserklärung zugeschickt: Hiermit verpflichtet sich [...] 1. es ab sofort zu unterlassen, an Herrn XYZ unaufgefordert Werbung zu übersenden und/oder übersenden zu lassen; 2. für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger, deren Höhe von dem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, 2.000,00 € je Verstoß aber jedenfalls nicht unterschreitet. Der Versandhändler hat diese Unterlassungserklärung nun eingenmächtig (ohne Rücksprache) wie folgt geändert und mir unterschrieben auf dem Postweg zukommen lassen: "Hiermit erklären wir ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich, dass wir es zukünftig bei Meidung einer auf jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von Ihnen nach billigem Ermessen zu bestimmenden, im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfenden Vertrasstrafe unterlassen werden, im geschäftlichen Verkehr E-Mails werblichen Ihalts an Ihre Mail-Adresse [name@gmx.de] zu versenden oder versenden zu lassen, sofern Sie Ihre Einwilligung in den Erhalt derartiger E-Mails nicht zuvor erteilt haben und sofern die Voraussetzungen des §7 Abs. 3 UWG nicht vorliegen oder sofern der Sie dem Erhalt derartiger E-Mails zuvor wirksam widersprochen haben."