Unterhalt meiner Kinder - abzugsfähige Belastung
Frau Tremmel-Lux schrieb mir, dass maximal 4 % des Einkommens abgezogen werden können. ... Gemäß unserem Ehevertrag bin ich verpflichtet, entsprechende Beträge monatlich an eine Versicherung (Rente)abzuführen. Ich zahle diese Beträge bereits ein.