Haftungsfrage bei Wassereinbruch von obiger Loggia
vom 11.12.2019
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die Frage ist nun, wer bzw. welche Versicherung für unseren entstandenen Schaden aufkommt. ... Ansonsten gibt es noch folgendes Statement der Hausverwaltung: „Grundsätzlich ist Ihr Schaden innerhalb der Wohnung aufgrund eines Mangels am Gemeinschaftseigentum (Balkonabfluss) entstanden. Nichts desto trotz müssten Sie in diesem Fall Ihren Schaden selber regulieren, da es keinen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch für Schäden am Sondereigentum durch Mängel am Gemeinschaftseigentum gibt." (??)