Bevollmächtigt werden soll eine Person, die gemeinsam mit mir und anderen Personen ein Erbe angetreten hat. ... Die Vollmacht umfasst insbesondere: 1. mich gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen in Deutschland und Italien gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen; 2. bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern; 3. dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben; 4. mich in Nachlassangelegenheiten umfassend zu vertreten, Verfügungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlassen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind. ... Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus, kann aber von mir oder nach meinem Ableben von meinen Erben widerrufen werden. ----- Ich bin grundsätzlich bereit der Person eine Vollmacht zu erteilen, möchte mich aber dagegen absichern, dass ich "über den Tisch" gezogen werde.