Aufhebungsvertrag - Rückwirkende Aufhebung eines Arbeitsvertrages (wegen Visum)
vom 29.9.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Jedoch hat erst jetzt das Steuerbüro festgestellt, dass mein Visum es mir nicht erlaubt zu arbeiten. ... Meine Aufenthaltserlaubnis wurde mir in diesem Jahr (2015) erteilt, d.h momentan lebe ich mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht (Sprachvisum) in Deutschland und arbeite bei einem Softwareunternehmen. ... In dem Glauben, dass es rechtmäßig sei, habe ich zum 01.06.2015 einen Arbeitsvertrag unterschieben, der bis zum 31.12.2015 befristet ist.