Abmahnung wg. Marken- und Titelverletzung
vom 5.10.2004
15 €
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Habe eine Abmahnung des Anwalts eines grossen Zeitschriftenverlages erhalten. ... In einer beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Anspruch auf Überlassung der Domain an den Verlag sowie die Übernahme der durch die anwaltliche Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1780,20 € (Gegenstandswert 100.000 €) gefordert. Frage: Macht es Sinn, dem Anwalt zwar die Überlassung der Domain zu erklären, aber gleichzeitig die Kostenübernahme und den Gegenstandswert zu streichen, evtl. mit dem Hinweis, dass ich diesen Betrag auch bei gerichtlicher Beitreibung nicht leisten kann ?