Neubau eines Nachbarhauses
vom 12.12.2012
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Das Haus steht direkt auf der Grundstuecksgrenze zum Nachbargrundstueck. ... Mit Beginn der Bauarbeiten hat die Baufirma jetzt angefangen die Baugrube auszuheben und gleichzeitig damit begonnen mein Haus zu ca. 75 cm tief zu unterhoehlen um es entsprechend abzufangen. ... Ich empfinde dies jedoch als einen Eingriff in die Bausubstanz meines Hauses da die Unterhoehlung auf meinem Grundstueck stattfindet.