Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, für Sie ein leichtes, für mich ein Wegweiser. Vor 14 Tagen parkte ich ein Auto ( 14 Jahre alt, aber "ziemlich gut in Schuss") in einer Großstadt, und ließ es, aufgrund von Alkoholkonsum, bis zum nächsten Nachmittag dort, um es dann wieder abzuholen. An dem Auto befand sich nun ein Hinweiszettel der örtlichen Polizeiwache ("Polizeiliche Mitteilung"), dass mein Auto bei einer Straftat beschädigt wurde, und ich auf der Polizeiwache einen Strafantrag stellen soll/kann.