Nach Mutterschutz krank
vom 18.1.2013
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ich weiß, dass diese mich in dem Gespräch wieder zu einem Aufhebungsvertrag überreden wollen. ... Wenn ich arbeitsunfähig bin, und einen festen Arbeitsvertrag habe, können Sie mich doch im Krankenstand nicht ohne weiteres kündigen?