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Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid für Rente qwegen voller Erwerbsminderung

2. Juni 2024 20:45 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 6 ½ Jahren bin ich Teilzeitbeschäftigter und arbeite ich 19,5 Wochenstunden, jetzt beziehe ich seit 2 ½ Jahren eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Inzwischen habe ich allerdings einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt, die mir leider aus medizinischen Gründen und weil der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen ist abgelehnt wurde.
Ich habe kürzlich eine med. Reha gemacht und wurde arbeitsunfähig entlassen, im Entlassungsbericht wurde mir bescheinigt, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch in der Lage bin unter 3 Stunden täglich zu arbeiten, auch meine Neurologin befürwortet meinen Rentenantrag.

Ich möchte dem Ablehnungsbescheid gerne widersprechen, bin mir aber bei der Begründung unsicher, ich würde die Rentenversicherung gerne um Akteneinsicht bitten, um den Grund für die Ablehnung zu erfahren. Würden Sie mir empfehlen meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten oder meinen Arbeitsvertrag selbst zu kündigen? Welche weiteren Begründungen würden Sie ansonsten noch anfügen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Schreiber

2. Juni 2024 | 21:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Begründen Sie den Widerspruch damit, dass laut Entlassungsbericht der Reha und Einschätzung Ihrer Neurologin nur noch eine Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Fügen Sie die entsprechenden ärztlichen Unterlagen bei. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente nach § 43 Abs. 2 SGB VI.
2. Beantragen Sie im Widerspruchsverfahren Akteneinsicht, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Das ist Ihr gutes Recht und kann für die weitere Begründung hilfreich sein.
3. Von einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag rate ich ab. Warten Sie zunächst den Ausgang des Widerspruchsverfahrens ab. Sollte die Rentenversicherung bei der Ablehnung bleiben, können Sie noch immer Klage beim Sozialgericht erheben. Eine Kündigung könnte sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken.
4. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten und vertreten, insbesondere wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Ein im Sozialrecht versierter Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten erhöhen. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.
5. Ergänzend könnten Sie noch anführen, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie faktisch verschlossen ist, da Sie trotz intensiver Bemühungen keine geeignete Stelle finden. Das müssten Sie dann aber nachweisen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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