Über unsere Rechte an der Dachterasse informiert folgender Paragraph: ***Anfang Zitat Zu dem Wohnungseigentum gehört gem. ... Wir haben daraufhin den Technischen Service des Herstellers der Dichtbahnen, der das Bauvorhaben selbst betreut hat, mit der Frage und der Konstruktion konfrontiert und gebeten, eine Einschätzung abzugeben, um selbst ein Gefühl zu bekommen, ob der Bauträger zu recht Bedenken hat. ... Andernfalls sind wir im Hinblick auf den Fertigstellungstermin gezwungen die Standardausführung nach Baubeschreibung umzusetzen (...) *** Zitat Ende Nun zu unseren Fragen (in Reihenfolge absteigender Wichtigkeit): - Haben wir ein Recht auf die Trennung der Haftung zwischen Bauträger und uns, wonach der Bauträger für die mängelfreie Ausführung der Abdichtung vor unserer Eigenleistung und wir für Mängel verursacht durch unsere Eigenleistung haften, zumal die Eigenleistung vom Fachmann des Herstellers der Abdichtungsbahnen als unbedenklich eingestuft wird?