Fristlose Kündigung - Ablauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich habe jetzt schriftlich letztmalig am 21.12.04 um Ausgleich bis zum 29.12.04 gebeten mit Ankündigung der fristlosen Kündigung, welche ich auch noch in diesem Jahr per Einwurfschreiben aussprechen würde. 1.