Kfz-Kaufvertrag; Sachmängelhaftung wg. defektem Ventildeckel; Fzg. nicht unfallfrei
vom 4.4.2013
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun meine Fragen: - Muss ich das Fzg. dem Händler in Hamburg zur Nachbesserung vorstellen? (Ich wohne in Berlin und das Fzg. kann unmöglich mit defekter VDD noch 400 km nach HH bewegt werden) - Handelt es sich bei der zu reparierenden Ventildeckeldichtung um einen Schaden, der der Sachmängelhaftung zuzuordnen ist und vom Händler zu begleichen ist?