Nach Leasingsende haben wir ein Fahrzeug der Marke VW beim Händler zurückgegeben.Es wurden Kratzer auf den Felgen bemängelt, da sie glanzgedreht sind und nicht reparabel. Uns wurden jetzt kosten für zwei neue Felgen in Rechnung gestellt. Meine Frage ist, wenn ich die zwei Neue Felgen, die ersetzt werden, bezahle, habe ich dann Anspruch auf die alten, die ausgetauscht wurden?
Wenn die Gegenseite also die beschädigte Felgen behalten will, haben Sie keinen gesetzlichen, durchsetzbaren Herausgabeanspruch.
Aber die Gegenseite muss sich dann den erzielbaren Veräußerungserlös auf die Ersatzzahlung anrechnen lassen.
Dieses erfolgt im Wege der sogenannten Vorteilsausgleichung.
Denn wenn Sie voll zahlen, hätte die Gegenseite dann einen Mehrwert. Und den muss sie sich anrechnen lassen.
Allerdings kann man sich dann auch darauf verständigen, dafür die Altfelgen zu überlassen.
Aber man muss sich darauif verständigen, sonst bleibt es "nur" bei der Anrechnung des Werts.
Mit freundlichen Grüßen
Rechztsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller4. Februar 2021 | 20:53
Hallo nochmal
Versteh ich das richtig?
Muss mir der Händler Auskunft über denn verbleib der Felgen geben?
Bzw. Hab ich anspruch drauf zu erfahren was mit den Felgen passiert ist?
Sprich ob diese wirklich entsorgt oder doch am Auto montiert geblieben sind...
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. Februar 2021 | 20:57
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.
Der Händler muss Ihnen aber Auskunft über den Restwert der Felgen geben, da dieser Wert auf Ihre Zahlung anzurechnen ist. Macht der Händler das nicht, oder sind Sie mit dem genannten Restwert nicht einverstanden, muss ein Gutachten eingeholt werden. Spätestens dann muss der Händer die Felgen dem Gutachter vorführen.
Aber er muss sich nur den Restwert gegenrechnen lassen, kann die beschädigten Felgen dann aber behalten und auch am Wagen lassen.