Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn Sie Ansprüche auf der Grundlage der Sachmängelhaftung geltend machen wollen (Minderung, Rücktritt), müssen Sie dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2.
Für die Frage, ob die Ventildeckeldichtung der Sachmängelhaftung unterliegt, kommt es darauf an, ob es sich um Verschleißteile handelt. Handelt es sich bei der Undichtigkeit um Verschleißerscheinungen, findet die Sachmängelhaftung keine Anwendung. Ob Verschleiß vorliegt, muß im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Wenn das Fahrzeug bereits eine hohe Kilometerleistung hat, wird man Undichtigkeiten an den Dichtungen als normalen Verschleiß sehen müssen.
3.
Wenn das Fahrzeug als unfallfrei verkauft worden ist, obwohl es einen Unfall erlitten hatte, hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder sich natürlich auch auf eine Kaufpreisminderung einlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt