eBay - Gewerblicher Händler will bezahlte Ware ohne Ankündigung wieder abholen lassen
| 02.04.2006 23:33
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Am 14.01.06 habe ich bei einem gewerblichen eBay-Händler (eine GmbH) ein Sofa ersteigert, das der Verkäufer als „TOP ITALIEN-DESIGN: 2-4er COUCH/SOFA+LIEGE+5 KISSEN NEU, STYLISHER NATUR-HANFBEZUG BESTQUALITÄT, LADENPREIS 2748€ beworben hat, bzw. bewirbt, da er dieses Sofa nahezu täglich verkauft. Mein erfolgreiches Gebot: 807 € plus Speditionskosten von 189 €. Für ein Sofa in der versprochenen Qualität, in der die natürliche Hanf-Faser explizit immer wieder erwähnt wird, schien mir dieser Preis durchaus angemessen (Zitat: „Ausgestattet ist die hochwertig verarbeitete Sitz- und Liegegarnitur mit einer angenehm weichen, sehr strapazierfähigen und pflegeleichten Naturfaser-Oberfläche aus Hanf. Diese zeitgemäße Faser besitzt Struktur und besticht durch seine natürliche Optik.“... “ Über Nutzhanf: Seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat der landwirtschaftliche Anbau von Nutzhanf ohne Rauschinhaltsstoffe kontinuierlich zugenommen. Dieser Hanf ist ungemein vielseitig verwendbar und gewinnt gerade heute in der Textilerzeugung immer mehr an Bedeutung, da er vielen Natur- und Kunstfasern hinsichtlich der Langlebigkeit, der Pflegeleichtigkeit und den Verarbeitungsmöglichkeiten weit überlegen ist. Als Sofabezugsstoff ist Hanf sehr widerstandsfähig, dabei trotzdem angenehm weich und äußerst dekorativ.“) und der angegebene Ladenpreis ließ den Erwerb als echtes Schnäppchen erscheinen (Tja: ich war halt ein eBay-Neuling...) Außerdem sah das Sofa auf den Abbildungen wirklich toll aus. Die Farbe wurde mit sahara-beige, bzw. in der vorläufigen Rechnung mit cremefarben angegeben und cremefarben sah es auch auf den Abbildungen im eBay-Shop aus.(Ich habe die Bilder damals in einem Word-Dokument gespeichert, weil ich meinen Neu-Erwerb als Ausdruck gerne meinen Kindern zeigen wollte. Dieses Dokument besitze ich auch noch. Inzwischen hat der Verkäufer seine Abbildung geändert!). Am zweiten darauffolgenden Werktag, also am 17.01.06 habe ich die Überweisung des gesamten Betrages vorgenommen (Zahlungseingang vom Verkäufer bestätigt). Als das Sofa am 01.02.06 geliefert wurde kam die erste Enttäuschung: Beim ersten, vorsichtigen Öffnen konnte ich erkennen, dass das Sofa farblich stark von der Abbildung im Shop abwich (nämlich: gräulich-grün). Zudem hatte ich erste Zweifel an der versprochenen natürlichen Qualität, da der Stoff optisch und haptisch eher auf eine Kunstfaser schließen ließ. Eine Textilkennzeichnung konnte ich nirgends finden. Der Kundenservice-Mitarbeiter, den ich nach einigen Versuchen erreichte, bat mich, die Gründe für meine Unzufriedenheit per E-Mail zu schildern. Außerdem bot er mir an, das Sofa wieder abholen zu lassen und den Kaufpreis zu erstatten. Da ich die Speditionskosten von 189 € ungern umsonst investiert haben wollte, wollte ich gerne sorgfältig abwägen, daher fragte ich per E-Mail nach der genauen Zusammensetzung des Sofabezugs und ob ich das Sofa ganz auspacken dürfe, ohne mein Recht auf Rückgabe zu gefährden. Leider wurden meine Fragen nicht beantwortet und telefonisch war über Tage niemand mehr zu erreichen, also habe ich, nachdem das Sofa mehrere Tage halb geöffnet bei uns in der Wohnung stand, das Sofa ganz ausgepackt. Nirgends eine Textildeklaration! Allerdings lud ich mich bei jedem Probe-Sitzen auf dem Sofa elektrisch auf! (Inzwischen haben auch unabhängig voneinander 3 Familienmitglieder einen häufigen Juckreiz an den Beinen festgestellt seit wir dieses Sofa haben!). Am 07.02. forderte ich den Verkäufer wiederum auf, mir die genaue Zusammensetzung des Sofas zu nennen. Keine Reaktion. Also informierte ich mich im Internet (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und fand das Textilkennzeichnungsgesetz (
BGBl I 1969, 279). Per E-Mail zitierte ich die entsprechenden Passagen und sendete auch den genauen Link an den Verkäufer (08.02.). Wieder keine Reaktion. Am 09.02. erreichte ich den Kunden-Service und bot als Kompromiss einen Preisnachlass an, daraufhin erhielt ich folgende Antwort: „Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Mail. Wir haben Ihren Fall in unserem Hause besprochen und bieten Ihnen an, einen Kaufrücktritt wegen Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware durchzuführen. Wir würden für Sie das Sofa kostenlos durch Spedition bei Ihnen abholen lassen und den Kaufpreis zurückerstatten. Einen, wie von Ihnen angesprochene Preisnachlaß wird von unserem Hause nicht zugestimmt. Eine Textilkennzeichnung liegt uns zur Zeit nicht vor, jedoch kann eine Bescheinung vom Hersteller angefordert werden. Dies wird aber einige Zeit dauern. Wir bitten daher um kurze Rückmeldung bzgl. der weiteren Abwicklung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Ich antwortete, dass ich eine schriftliche Aussage über die zurückzuzahlende Summe (mit oder ohne Speditionskosten) von ihm erwarte und dass ich das Sofa evtl. untersuchen lassen würde, angesichts der lapidaren Antwort zur nicht erfüllten Textilkennzeichnungspflicht.
Daraufhin fragte ich einen Anwalt aus dem Bekanntenkreis, der mir riet das Sofa zurückzugeben, allerdings erst wenn das Geld auf meinem Konto sei. Dies teilte ich dem Verkäufer mit und bat ihn, sich dazu zu äußern. Außerdem forderte ich die genannte „Bescheinigung“ vom Hersteller an.
Am 13.02 erhielt ich folgende Antwort:
„Sehr geehrte Frau W.,
wir haben den Sachverhalt Ihrer Reklamation und dem daraus resultierenden
Kaufrücktritt nochmals geprüft. Der Rücküberweisung an Sie, bevor wir die
Ware zurückerhalten haben können wir leider nicht akzeptieren. Hierzu möchten
wir Ihnen jedoch gerne anbieten die Rücküberweisung treuhänderisch über unseren Anwalt
an Sie zu veranlassen. In diesem Fall überweisen wir das Geld auf das Konto
unseres Anwaltes, welcher Ihnen den Eingang des Geldes schriftlich bestätigen wird,
sobald dies geschehen ist würden wir den Artikel abholen und nach Eingang der Ware
unserem Anwalt melden. Dieser wird dann die Rücküberweisung an Sie veranlassen, dies wäre für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Sollten Sie jedoch diesen Vorgang über Ihren Anwalt abwickeln wollen sind wir nicht bereit daraus resultierende Kosten zu
übernehmen.
Bitte teilen Sie mir kurz mit ob Sie hiermit einverstanden sind und wie wir weiter verfahren
sollen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards
K. M.-Z.
Auf meine Nachfrage (13.02., E-Mail) sagte man mir am 22.02. zu, auch die Speditionsgebühren zu übernehmen.
Meine Antwort am 05.03.: „Sehr geehrte Frau M.-Z.
Ihr Angebot habe ich erhalten – vielen Dank.
Ich denke, ich habe sehr eindeutig formuliert, dass es mir wichtig ist, neben Ihren Aussagen zur Rücknahme auch alle Informationen zu dem, von mir erworbenen Sofa von Ihnen zu erhalten, um wirklich eine Entscheidung treffen zu können.
Am 03.02.06 habe ich Herrn Köpp das erste Mal gebeten, mir bitte mitzuteilen, aus welchen Textilfasern sich der Bezugsstoff des Sofas denn tatsächlich zusammensetzt und am 09.02.06 hat er mir mitgeteilt, dass eine Deklaration vom Hersteller angefordert werden könne, dieses aber eine Zeitlang dauern könne. Ich weiß nicht, was Sie unter einer solchen Zeitspanne verstehen, ich weiß nur dass ich seit dem 09.02.06 auf diese Deklaration warte.
Zusammengefasst sieht es folgendermaßen aus: Wenn das Sofa nur optisch von der Abbildung abweicht, so ist es für mich wohl der geringere Stress, mich damit abzufinden, denn nach nun mehrwöchigem Hin und Her möchte ich mit dem Thema Sofa eigentlich abschließen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass ich von Ihnen auch qualitativ nicht erhalten habe, was Sie mir vermeintlich verkauft haben, so fühle ich mich zeitlich nicht an das 14-tägige Rückgaberecht wegen Nichtgefallens gebunden, sondern beanspruche das Recht, auch zu einem späteren Zeitpunkt meine Reklamation geltend zu machen.
Ich bitte Sie nun noch einmal, mir umgehend die geforderten Informationen zukommen zu lassen. Wie kann es denn sein, dass in Ihrem Hause anscheinend niemand in der Lage ist, mir eine solch grundlegende Frage zu beantworten? Und das seit nunmehr gut und gerne fünf Wochen!
Außerdem bitte ich Sie noch um die Zusendung einer Rechnung, da mit dem Sofa keine Rechnung geliefert wurde. Oder kann ich diese online abrufen?
Mit freundlichen Grüßen
F. W.
Antwort am 20.03 (!):
„Sehr geehrte Frau W.
aufgrund geltenden EU-Rechts sind wir nicht zur Textilauszeichnung verpflichtet
und können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Textilauszeichnung nachsenden.
Sollten Sie noch immer vom Kauf zurücktreten wollen, teilen Sie mir dies bitte
kurz mit, damit ich alles weitere veranlassen kann.
Vielen Dank bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards
K. M.-Z.“
Daraufhin forderte ich irgendeinen Beleg für diese Behauptung an (ähnlich dem Link, den ich gesendet hatte), worauf natürlich nichts folgte. Also suchte ich auf den EU-Lex-Seiten und fand die Richtlinie von 1996, die meine Annahme der Gültigkeit der Textilkennzeichnungspflicht in keiner Weise entkräftete, sondern bestätigte (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0074:DE:HTML).
Auch diese Information sendete ich dem Verkäufer per E-Mail. Zu keinem Zeitpunkt forderte ich die Rückholung an.
Nun passierte Folgendes: Am 28.03. erreichte mich vormittags an meiner Arbeitsstelle der Anruf meiner 15-jährigen Tochter, die mir mitteilte, dass vor unserem Haus eine Spedition stünde, die das Sofa abholen wolle und fragte mich ob das o.k. sei. Ich ließ mir den Mitarbeiter der Spedition geben und teilte ihm mit, dass mein Einverständnis nicht vorliege. Umgehend mailte ich an den Verkäufer und nannte ihm eine Zeit, in der er mich anrufen solle. Da dieser Anruf nicht kam und auch niemand dort ans Telefon ging erhärtete sich mein Verdacht, dass dieser Verkäufer dieses Sofa um jeden Preis zurück möchte, da er eine Untersuchung der Textilie fürchtet. Ich setzte mich telefonisch mit dem Untersuchungsamt in Freiburg in Verbindung, wo man mir meine Interpretation der Gesetzeslage bestätigte und teilte mir auch mit, dass prinzipiell auch einer Privatperson ein Recht auf eine Textiluntersuchung zustünde, er nur den genauen Weg über die Behörden nicht kenne. Daraufhin meldete ich mich bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm, wo man mir versprach, sich zu informieren und mich zurückzurufen.
Am 29.02. kam die Mitteilung des Verkäufers, man habe das Geld nachweislich an mich überwiesen und es müsse bereits auf meinem Konto sein. Ich solle mich bzgl. einer Abholung des Sofas mit der Spedition in Verbindung setzen.
Abgesehen davon dass der Betrag nicht auf meinem Konto war (Beleg durch Kontoauszug) hatte ich die Rückholung nie beauftragt! Der Verkäufer hatte ja sogar explizit ausgeschlossen, das Geld zurückzuerstatten, bevor ich das Sofa zurückgeschickt habe!!! (s. Mail v. 13.02.)
Neuer Kontoauszug am 01.04.:Am 31.03. ist nun tatsächlich eine Zahlung des Verkäufers über den gesamten Betrag von 996 € auf meinem Konto verbucht.
Was jetzt?
Meine Fragen:
Wie verhalte ich mich jetzt korrekt in Bezug auf Geld und Sofa? Gibt es eine Regel, wie schnell ich das Geld zurücksenden muss, wenn ich mich nicht voreilig auf die Rücksendung einlassen will? Vor allem dann, wenn ich diese Untersuchung tatsächlich anstrengen möchte (denn inzwischen glaube ich an einen Betrug). Außerdem weiß ich inzwischen, dass es die Masche des Verkäufers ist, mit völlig utopischen, frei erfundenen Ladenpreisen zu werben, dabei ist er anscheinend z. T. sogar selber der Hersteller (Information aus dem Internet, weiß also nicht inwiefern verifiziert) Sind das sogenannte „Mondpreise“? Weder Google-Suche noch eine Marken-Suche beim Deutschen Patentamt lieferten Ergebnisse für „Due Mondo“, wie das Sofa beim Verkäufer genannt wird, außer natürlich beim eBay-Verkäufer selber (über Google). Auch der angebliche Designer „Giovanni Stella“ – wie konnte ich nur darauf hereinfallen? – existiert offensichtlich nur beim Händler selber.
Allgemein: Was raten Sie mir in diesem Fall? Wenn ich das Geld annehme und das Sofa zurücksende ist mir trotzdem ein hoher Aufwand entstanden, der Verkäufer verkauft munter seine (wenn’s stimmt, was ich vermute) Mangelware weiter (seit der farblichen Änderung der Abbildung verkauft sich das Sofa im Schnitt für die Hälfte im Vergleich zu vorher – das sagt doch auch was aus!) und ich sitze ohne Sofa da bis ich mir ein neues besorgen kann. Wenn ich eine Untersuchung durchsetzen kann, und es stellt sich dann heraus, dass es sich tatsächlich nicht um die beworbene Qualität handelt – auf was habe ich dann einen Anspruch? Auch nur darauf, dass ich es zurückgeben kann? Oder gibt es sonstige Ansprüche? Kann man den weiteren Verkauf wenigstens unterbinden? Wie sieht es mit dem unverbindlichen Ladenpreis aus, wenn er wirklich der Hersteller ist? Misst sich mein Schaden dann an diesem Preis?
Sämtliche Korrespondenz liegt schriftlich vor (E-Mails).
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Verkäufer