Provisionsanspruch gemäß Arbeitsvertrag
Nun zu meiner Frage: Wenn ein Vertrag ausgelaufen ist und ich mit dem Kunden zeitnah (innerhalb von 6 Monaten) einen neuen Vertrag abschließe, zahlt mir die Firma, ungeachtet ob sich der Inhalt des Vertrages geändert hat oder nicht, keine verkaufzeitabhängige Provision mehr. Begründung: Der neue Vertrag ist mit einer Vertragsverlängerung gleichzusetzen und somit liegt die Verkaufzeit über 12 Monate. ... In beiden Fällen ist im Arbeitsvertrag hierüber keine Regelung zu finden.