Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn ich Ihre Sachverhaltsdarstellung richtig verstanden habe, dann haben Sie eine Vereinbarung darüber getroffen, dass Sie den Arbeitsvertrag über den 31.03.2013 hinaus in einer anderen Position fortführen.
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Daher müssen Sie den jetzigen Arbeitsvertrag kündigen, wenn Sie einen anderen Vertrag abschließen, um diesen erfüllen zu können.
Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass eine Befristung nach Paragraph 14 Abs. 4 TzBfG wirksam nur schriftlich vereinbart werden kann.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin