Bereinigtes Einkommen, Unterhalt
vom 9.4.2006
40 €
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Guten Tag, Einige Fragen zur Ermittelung des bereinigten Einkommens als Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhaltes, Trennungsunterhaltes und nachehelichen Unterhaltes. ... Einkommen Ehemann nach Abzug von Steuern und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung, berechnet aus 13,5 Gehältern: 3650 Euro (=Nettoeinkommen). Einkommen Ehefrau nach Abzug von Steuern und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung, berechnet aus 13,5 Gehältern: 1340 Euro (=Nettoeinkommen).