Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund
vom 30.4.2007
20 €
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Die zu vertretende Kollegin hat vor Ablauf der Elternzeit die Stelle gekündigt und ist in eine andere Gemeinde gezogen und hat dort eine neue Stelle angenommen. Als Anschlussvertrag habe ich erneut einen befristeten Vertrag auf gleicher Stelle nach TVöD erhalten, diesmal aber ohne Sachgrund nur kalendarisch befristet bis 31.12.2007. In Auswertung der Fallkonstellation und Ihrer Fallbeispiele komme ich zu dem Schluss, dass die kalendarische Befristung auf eine Befristung mit Sachgrund, hier Elternzeitvertretung, nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 14 TzBfG: Zulässigkeit der Befristung">§ 14 II Satz TzBfG</a> nicht möglich ist und der Vertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.