Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erstmalige häusliche Gewalt zwischen den Eltern - Jugendamt meldete sich daraufhin.

| 20. September 2023 16:25 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


22:18

Hallo zusammen,

ich wurde letzte Woche leider das erste mal Opfer von häuslicher Gewalt.
Kurz zu den Gegebenheiten: Ich bin/war mit meinem Partner und Kindsvater knapp 6 Jahre in einer Beziehung und wurde letzte Woche das erste Mal mehrfach von ihm geohrfeigt. Unser Sohn 14 Monate lag zu diesem Zeitpunkt schlafend im anliegenden Schlafzimmer. Nach unserer Auseinandersetzung wurde unser Sohn wach (ob vom Lärm der Auseinandersetzung oder Aufgrund seines Zahnens kann ich nicht genau einschätzen). Ich lief zu unserem Sohn und beruhigte ihn, danach rief ich die Polizei.
Mein "Lebensgefährte" wurde daraufhin für 7 Tage der Wohnung verwiesen und ihm wurde ein Kontaktverbot auferlegt. Soweit so gut.......
Heute rief mich das Jugendamt an und die Dame war meines Erachtens sehr komisch und versuchte mich während dieses Telefonats als hilfebedürftiges kleines Weibchen hinzustellen das ihr Leben nicht auf die Kette bekommt (so fühlte sich die Situation für mich an). Ich bin eher eine rational angelegte Person, die Dinge gerne immer mit dem nötigen Abstand und einer gewissen Sachlichkeit betrachtet, aber das hat ihr anscheinend auch nicht gepasst.

Die Dame stellte mehr mehrere Fragen u.a.
- Ob der Kindsvater sich an das Kontaktverbot halten würde?
- Ob das schonmal vorgekommen sei?
- Ob ich die Beziehung weiterführen möchte?
- Ob wir Kontakt haben?
- Ob er bereits zuhause ist (Kontaktverbot läuft noch bis 22.09.2023)?
- Was er denn für ein Typ Mensch sei?

Meine Antworten waren: Das ich noch nicht weiß wie es mit unserer Beziehung weitergeht. Der Kontakt aktuell nur zu seiner Mutter besteht, aber nicht zu ihm und er aktuell nicht zuhause sei.
Zudem beschrieb ich seine Persönlichkeit: Ein eigentlich sehr ruhiger und entspannter Mensch, der seit Juli beruflich sehr viel Stress um die Ohren hat und dadurch aktuell recht überlastet ist.


Daraufhin wurde die Dame sehr emotional, teilte mir mit, dass sie nicht möchte, das er zurück in die gemeinsame Wohnung kommt, dass dieser Vorfall eine massive Kindeswohlgefährdung sei und er eine große Gefahr für mich und unser Kind darstellen würde. Ich hatte das Gefühl, das sie mich dazu drängen wollte, regelrecht einen Krieg mit dem Kindsvater anzufangen.
Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mir am liebsten eine 24-Stunden rundum Überwachung zuteilen wollen würde oder sogar bereit wäre mir mein Kind wegzunehmen.

Kurz zu meinen Lebensumständen: Ich gehöre der oberen Mittelschicht an, befinde mich aktuell in Elternzeit, staatlich geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) und finanziell abgesichert.

Beschreibung meines Kindes: 14 Monate alter Junge, überdurchschnittlich weit entwickelt (geistig und körperlich), alle U-Untersuchung mit Bravour bestanden, er ist immer gepflegt, bekommt ausreichend viel Schlaf, ausreichend Essen und Trinken, Aufsicht, Beschäftigung und Lernen ist immer gegeben.

Meine Fragen an Sie sind nun:
- Wie schätzen Sie denn Fall ein?
- Was darf die Dame und wie weit darf sie gehen?
- Ist das wirklich eine massive Kindeswohlgefährdung, obwohl das Kind zu dem Zeitpunkt schlafend im anderen Raum lag?
- Wie sieht es aus, wenn ich mich z.B. mit dem Kindsvater wieder vertragen würde? Was dürfte Sie dann in diesem Fall tun?
- Ab wann dürfte Sie mir mein Kind weg nehmen?

Vielen Dank im Voraus.


20. September 2023 | 16:52

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragenstellerin,

- Wie schätzen Sie denn Fall ein?

Wenn es sich um die beschriebenen Ohrefeigen handelt, wird nicht viel mehr passieren.

- Was darf die Dame und wie weit darf sie gehen?

Diese Nachfragen kann sie stellen. Es ist auch ihre Aufgabe von staatlicher Seite, die Sache zu prüfen.

- Ist das wirklich eine massive Kindeswohlgefährdung, obwohl das Kind zu dem Zeitpunkt schlafend im anderen Raum lag?

Das sehe ich bei dem beschriebenen Sachverhalt nicht. Offensichtlich war hier maximal eine Person gefährdet.

- Wie sieht es aus, wenn ich mich z.B. mit dem Kindsvater wieder vertragen würde? Was dürfte Sie dann in diesem Fall tun?

An sich nichts. Außer massivere Gewalt wäre durch Zeugen / Fotos usw. belegbar.

- Ab wann dürfte Sie mir mein Kind weg nehmen?

Das ist denkbar, wenn die Gewalt auch dem Kind gegenüber ausgeübt oder dies kindswohlgefährdend Gewalt mit ansehen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 20. September 2023 | 19:00

Hallo Herr Säger,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Was würden Sie mir bezüglich des weiteren Vorgehens raten? Wie soll ich mich verhalten? Ab wann lassen die jemanden wieder in Ruhe?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. September 2023 | 22:18

Sehr geehrte Fragestellerin,

am besten versuchen Sie ruhig zu bleiben und abzuwarten. Die Dame ist a) sicher eher gewöhnt, dass die Frauen im Nachhinein Dinge beschönigen und b) ein wenig vorbelastet durch deren nicht sonderlich erfreulichen Berufsalltag c) drehte offenbar in der Situation zudem noch ab.

Im Regelfall sollten die Dinge ruhig abwarten. Man kann immer Rechtsmittel einlegen und sich auch über die Dame später noch bei ihren Vorgesetzten beschweren.

2 Ohrfeigen im Nachbarzimmer reichen klar nicht für die beschriebenen Maßnahmen aus.

- Normalerweise sollte jetzt schon Ruhe sein. Ich würde maximal eine weitere Nachfrage erwarten. Wenn es weiter eskaliert, kann man sich durchaus beim Leiter des Jugendamtes beschweren und um eine andere Sachbearbeiterin bitte.

Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 20. September 2023 | 23:31

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Hat mir definitiv weitergeholfen. Jederzeit wieder.
Danke für die Hilfe.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Daniel Saeger »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. September 2023
5/5,0

Hat mir definitiv weitergeholfen. Jederzeit wieder.
Danke für die Hilfe.


ANTWORT VON

(2022)

Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Internationales Recht, Nachbarschaftsrecht