Aufhebungsvertrag - Kurzarbeit
vom 15.9.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Die Abfindung ist zum aktuellen Zeitpunkt für die Person trivial, da dies 1/10 der von November bis März zu zahlenden Monatsgehälter wären. Das Angebot lautet also ein 1/2 Monatsgehalt brutto als Abfindung.