Kündigungsfrist meines Arbeitsvertrages
vom 24.9.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Für den Arbeitgeber schreibt das BGB unter §622 Absatz 2 eine Staffelung der Kündigungsfrist vor, die sich an der Betriebszugehörigkeit des Angestellen orientiert. ... Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. und unter Absatz 6 folgendes: (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.