Ich beginne gerade über einen Online-Shop Fahrräder, die ich von einem Hersteller in Österreich beziehe, zu verkaufen. ... Insbesondere die ersten 6 Monate nach Verkauf des Fahrrads. - Bezogen auf eventuelle Kosten, die noch auf mich zukommen können, wollte ich außerdem wissen, ob es mir als Händler erlaubt ist, die Preise für die Fahrräder zu erhöhen oder ob ich mich an die Preise des Herstellers halten muß? ... - Und was die neue Regelung beim Widerruf des Kaufvertrages anbetrifft, daß Kunden auch bei über 40€ die Rücksendekosten tragen müssen, wollte ich wissen, ab wann genau diese neue Regelung gültig ist?