Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Ich sehe hier leider keine Möglichkeit, dass Sie Schadensersatz verlangen können.
Der Kaufvertrag über die Immobilie ist nicht durch Ihre Kaufentscheidung oder die Mitteilung Ihres Beschlusses gegenüber dem Makler verbindlich zustandegekommen. Der Kauf wurde erst durch den notariellen Vertrag wirksam vereinbart.
Zu diesem Zeitpunkt war Ihnen die Erhöhung des Kaufpreises durch die Mitteilung des Maklers bekannt und wurde von Ihnen auch wissentlich akzeptiert.
Rechtlich lag in der Nennung des höheren Kaufpreises ein neues Angebot gem. § 150 II BGB
. Dieses hätte von Ihnen nicht angenommen werden müssen, wenn Sie mit dem höheren Preis nicht einverstanden waren. Da der höhere Kaufpreis letztlich nicht ohne Ihr Zutun zu zahlen gewesen wäre, können Sie keine Erstattung der Differenz verlangen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben und bedaure, keine günstige Antwort geben zu können. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 07.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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