Regelinso : FA will Steuererstattung mit Altschulden verrechnen
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich habe Steuerschulden durch Nichtabgabe von Steuererklärungen. Die Schulden sind allesamt Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden.Das Finanzamt hat die Forderung unter meiner Steuernummer ganz normal zur Tabelle ( aber nicht als unerlaubte Handlung obwohl Nichtabgabe bekannt war) angemeldet.Die Höhe der Forderung hat sich später deutlich erhöht da das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.Im Schlusstermin wurde mir die Restschuldbefreiung angekündigt und aktuell läuft die Wohlverhaltensphase. Aufgrund der Nichtabgabe von Steuererklärungen bin ich nach dem Schlusstermin des Insoverfahrens durch einen Strafbefehl wg Steuerhinterziehung verurteilt worden.