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Schäden am Rollstuhl beim Einladen ins Taxi

27. April 2015 16:05 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffeSie können mir helfen.

Ich sitz von Geburt an durch eine Tetraspastik im Rollstuhl, benötige seit ich denken kann mehrmals wöchentlich Krankengymnastik, bin deshalb jahrelanger Taxikunde mit einem Dauertransportschein.

Es ist nie etwas passiert, außer am 12.9.13 auf der Rückfahrt von meiner KG. Der Fahrer hat sich um meinen Rollstuhl einzuladen von hinten über die Schiebegriffe und Rückenlehne über den Rolli gebeugt, und mit den Händen gleichzeitig jeweils Greifring (Edelstahlringe am Rad links & rechts die ich zum antreiben des Rollis mit den Händen benötige) und Seitenteil (Lehne/Kleiderschutz zwischen Sitzfläche und Rädern links & rechts umfasst und wollte meinen Rolli in den Kofferraum des VW Tourans heben. Auf Höhe der Ladekante wurden dann wohl "die Hände zu klein", der Fahrer rutschte ab, wollte nachgreifen, erwischte ein Seitenteil/Kleiderschutz (welche bei vielen Rollis nur gesteckt sind, so auch bei meinem), und so hatte er plötzlich nur das Seitenteil in der Hand und konnte den Sturz nicht verhindern.

Da Räder rund sind und sich logischer Weise drehen können, drehte sich mein Rolli um die eigene Achse nach vorne und knallte zwangsläufig mit dem Vorderrahmen auf den Asphalt und drehte dabei auch ein Stück nach links auf die Seite. Kurzum einfach falsch angefasst.

Gemeldet hab ich´s der Taxizentrale am 13.9.13 und am 16.9.13 war der Chef des Fahrers (Taxiunternehmer) bei mir um sich das Ganze anzusehen. Wir haben uns auf einen Kostenvoranschlag geeinigt.

Das ich dafür geschlagene 11 Monate, zig E-Mails und Telefonate zwischen dem Hersteller meines Stuhls und meinem Sanitätshaus benötige, war weder in meinem Sinn noch lag es in meiner Hand.

Der Taxiunternehmer legte diesen im August 14 seiner KfZ-Haftpflichtversicherung vor, eine Betriebshaftpflicht besteht nicht, aber diese weigert sich bisher standhaft, diesen, oder angebotene Vergleichszahlungen zu zahlen. Unter anderem wegen dem Alter meines Stuhls, wegen fehlender Eigentumsrechte an meinen Hilfsmitteln (demnach ich auch keinen Schaden erlitten hätte), und weil ich immer noch in der Beweispflicht bin, nachzuweisen, dass mein Rolli vor dem Einladen ins Taxi ohne jeglichen Schaden war, und diese dadurch entstanden sind.

Das Alter meines Stuhls ist laut meiner Versicherung zu vernachlässigen. Bei einem Gebrauchtwagen wird z. B. bei einem Schaden an der Stoßstange, auch das komplette Teil neu lackiert, und nicht nur der beschädigte.

In Sachen Eigentumsrechte gehören Leasingfahrzeuge rein rechtlich auch der Bank und nicht dem Kunden, auch wenn er dafür natürlich zahlt.

Alle meine Hilfsmittelwurden durch die Krankenkasse bezahlt und gehören dieser demnach, bis auf Eigenanteile meinerseits. Das wird immer jedoch schwieriger und gleicht teils einem jahrelangen Krieg. Demnach habe ich keine Rechnung, und die Kasse zahlt nicht für Schönheitsreparaturen bzw. Schäden an der Pulverbeschichtung. Ich werde bis zu meinem Lebensende auf Rollstühle angewiesen sein. Diese waren bis jetzt und werden alle auf mich angepasst und nur durch mich und niemand anderen nutzbar sein bzw. kommen nie mehr in irgendeinen Widereinsatz. Deshalb sehe ich es als mein Eigentum an.

Ich kann behaupten, dass mein Rolli ohne jeglichen Schaden, war und ist. Ohne den ein oder anderen kleinen Kratzer natürlich nicht, und eben diese auf den eingereichten Fotos an die gegnerische Versicherung waren vorher nicht da. Wie ich das beweisen soll, weiß ich nicht, aber ich denk mir so was nicht aus und ich mach ja schließlich auch keine vorher - nachher Fotos meiner Rollstühle. Es ärgert mich, zumal ich diese nicht selbst verursacht habe, jeden Tag mehrere Stunden zwangsläufig im besagten Rolli sitzen muss und diese sehe.

Sicher ist eine bei meinem Stuhl notwendige Pulverbeschichtung, welche nur im Ganzen möglich ist, etwas anderes als eine Lackierung, wo auch Smart- Repair möglich ist. Aber das hab ich mir nicht ausgesucht und ist bei allen Rollstühlen, aller Hersteller gleich. Reparaturen an Hilfsmitteln sind darüber hinaus auch nun mal nicht ganz kostengünstig. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 870,- €

Weigert sich die Versicherung zu recht? Hab ich irgend eine Chance auf Komplett-, Vergleichs-, oder Teilzahlung des Kostenvoranschlags?


Mit freundlichem Gruß

27. April 2015 | 18:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage, ob sich die Versicherung zu Recht weigert zu zahlen, beantworte ich wie folgt.

a)
Zunächst ist es tatsächlich so, dass nur der Geschädigte, d.h. der Eigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Taxiunternehmen u n d dessen Versicherung hat.

Die Krankenkasse kann Sie aber ermächtigen, im eigenen Namen zu Gunsten der Versicherung den Schaden geltend zu machen oder aber Sie lassen sich die Schadensersatzansprüche abtreten.

b)
Wenn Sie beweisen können - z.B. durch Zeugenaussagen -, dass die Pulverbeschichtung vor dem Vorfall noch dran war, können Sie den Schaden auch geltend machen und den Anspruch durchsetzen.

Hier kommt es auch darauf an, was der Fahrer geschildert hat. Wenn er den Vorfall und den Fallweg bestätigt, ist es wahrscheinlich, dass der Schaden durch Sturz entstanden ist, was erforderlichenfalls ein Sachverständiger dann auch bestätigen könnte.

c)
Sie bzw. die Krankenkasse (s.o.) hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes "der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre" (§ 249 Abs. 1 BGB ).

Sie können den für die Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Wenn die Reparaturkosten nach dem Kostenvoranschlag die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichartigen Rollstuhls übersteigen, erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwertes des beschädigten Rollstuhls, der weiter verwertet werden könnte.

Da ich nicht weiß, was "Ihr" Rollstuhl in der Wiederbeschaffung kostet, kann ich nicht sagen, ob 870 € für eine Reparatur ersatzfähiger Schaden sind.

Angenommen der Rollstuhl war vor dem Schaden 2000 € wert und danach 1500 €. Dann erhalten sie bzw. die Krankenkasse nur 500 € von der Versicherung.

d)
Da hier zumindest ein fahrlässige (vermeidbare) Schadensverursachung gegeben ist, hat die Versicherung die Kosten der Rechtsverfolgung letztlich zu tragen.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit der Geltendmachung des Schadens.

e)
Außerdem steht Ihnen eine Unkostenpauschale von 25 bis 30 € zu, die Versicherungen bei nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten gern einsparen.

>>
Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung Ihrer Unterlagen und des Schriftverkehrs weigert sich die Versicherung wohl - im Moment - zu Recht.

Sehr wahrscheinlich können Sie - wenn von der Krankenkasse ermächtigt - "Ihren" Schaden erfolgreich geltend machen, wenn Ihnen der Beweis gelingt, dass dieser vor dem Vorfall nicht vorhanden war.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den oben und c) genannten Zahlen.

Auf jeden Fall sollten Sie sich außergerichtlich anwaltlich vertreten lassen. Das erhöht Ihre Chancen auf Schadensersatz und beschleunigt die Angelegenheit.



Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt






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