Vermeintlich ungerechtfertigte Mahngebüren
vom 22.3.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Die Rechnung gescannt und abgeschickt. ... Jetzt habe ich mir die Rechnung genauer angesehen. ... Daraufhin habe ich den Kundenservice des Anbieters am 17.03 per Email kontaktiert, gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und begründet, dass ich innerhalb der Frist die Rechnung beglichen habe und es nicht als mein vergehen sehe, wenn sie einen Rechnung nicht anhand der RechungsNr zuweisen können.