Gerne zu Ihren Fragen:
Ihre Schilderung der Angelegenheit ist verständlich und plausibel. Das reicht aber leider nicht, Forderungen die dem Grunde nach bestehen und der Höhe nach sich „verselbständigt" haben, damit aus der Welt zu schaffen. Gerade das Forderungsmanagement und insbesondere das Vollstreckungsrecht sind formstrenge Angelegenheiten. Das heißt, der Gerichtsvollzieher handelt strikt danach, was ihm aktenkundig vorliegt (=Titel, Klausel, Zustellung) und was nicht. Ähnlich die Inkassounternehmen und hier Ihrer Anfrage entsprechend, die SCHUFA oder vergleichbare Unternehmen.
Dies vorangestellt ist es so, dass ich Ihre Mutmaßung „Kann es sein das das Inkasso genau wusste dass die Mahnungen nicht angekommen, sich aber nicht die Mühe machen wollte meine Anschrift in Erfahrung zu bringen und somit einfach auf einen Titel verzichtet hat?"
…erfahrungsgemäß nicht teilen kann.
Es ist Standard, dass man in dem von Ihnen beschriebenen Fall ein sog. EMA-Abfrage durchführt. Also Ihre Meldeadresse angefragt und erhalten hat, sofern Sie sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet haben. Hier ist dann schon ein Kostenfaktor entstanden, der mit weiteren und früheren Verzugskosten dann beträchtlich über die Urspungsforderung anwächst.
Damit sind Zustellungen welcher Art auch immer (etwa Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) unter dieser Adresse wirksam zugestellt und damit auch wirksam geworden.
Das ist – und das vermuten Sie teilweise richtig – EINE Voraussetzung eines negativen Schufaeintrags inklusive des daraus resultierenden Score. Die Schufa kann sich dabei z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts informieren (bei einer Versicherung an Eides statt etwa, früher der sog. OE) oder auch einen wirksamen Vollstreckungsbescheid vorliegen haben.
Ansonsten gilt § 28a BDSG
. Danach dürfen personenbezogene Daten über eine Forderung nur übermittelt werden, wenn die Forderung durch Urteil festgestellt ist oder ein Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO
vorliegt oder der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder – und das kann in Ihrem Fall die Ursache sein - wenn Sie nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen lagen, die Übermittlung der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Ihre gegenteiligen Vermutungen sind erfahrungsgemäß zunächst nur Vermutungen. Sollten diese dennoch zutreffen – was mit einer Anfrage bei der Schufa geklärt werden muss – wären in der Tat der Eintrag und der negative Score zu löschen.
Anderenfalls sehe ich wenig Aussicht im Sinne Ihrer Anfrage. Es sei denn, es handelte sich nicht um eine titulierte Forderung. Hier besteht eine Sonderregelung, die von der Schufa wie folgt formuliert wird:
"Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung
Folgende Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden:
1. die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt,
2. der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 €,
3. die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,
4. es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln." (Zitatende)
(Qu.: Schufa)
Diese Antwort ist vom 14.05.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vielen dank für die antwort. eine Präsezise Info wann eine Forderung an Relevanz verliert, da die Mahnungen nie zugestellt wurden finde ich leider nicht darin. Fakt ist wenn das Inkasso eine EMA-Anfrage gestellt hatte, irgendwann zwisschen 04/16 und 09/16, war das Inkasso schlicht niicht fähig die adresse auf einen Umschlag zu drucken. Genau wie ich es sagte die Forderung ist nicht tituliert. Es wurde also weder ein Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid jemals an meine damalige Anschrift zugestellt. Das behauptet der Eintrag auch nicht. Es wird nicht von tituliert gesprochen. Was ist der Sinn dahinter? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir es hätte Probleme gegeben die Forderung vor Gericht durchzusetzen. Warum sonst gibt man alles aus der Hand lässt die Möglichkeit einer 30 Jahre langen beitreibung aussen vor um dann ganz lapidar ein Uneinbringlich mit Löschfrist von 3 oder 4 Jahren ( was auch immer) zu einer Forderung zu schreiben?
für mich immer noch nicht ganz geklärte Frage: was ausser diesen genannten Gründen, rechtfertigt eine Löschung einer nicht titulierten Eintragung? Es ist definitiv nichts an Mahnungen an die damalige Meldeadresse zugestellt worden. Ich warte nun erstmal die Antwort des Inkassos ab, sollte diese nicht zeitnah alle nötigen Unterlagen zur Rechtmäßigkeit der Forderung enthalten. werde ich gegenbenenfalls eine Anwalt hinzu ziehen.
Wie kann es eigentlich sein, dass ein Inkasso Unternehmen von unbestrittener Forderung spricht obwohl der Schuldner niemals irgendwelche Schriftstücke erhalten hat? Die Adresse unter der diese Schriftstücke zugestellt worden sein müssen. (warum der postbote das auch immer gemacht hat, wenn er denn wirklich zugesgellt hat) ist in meinen schufa daten nicht mal unter frühere wohnsitze einegtragen. ich meine fast dort niemals gemeldet gewesen zu sein. also beruht alles was infoscore behauptet auf einer bei hm hinterlegten Lieferadresse...
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
Wenn es so ist, wie Sie schreiben......: "eine präzise Info wann eine Forderung an Relevanz verliert, da die Mahnungen nie zugestellt wurden finde ich leider nicht darin."
......UND ein Titel nicht vorliegt,...
"Genau wie ich es sagte die Forderung ist nicht tituliert. Es wurde also weder ein Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid jemals an meine damalige Anschrift zugestellt."......
dann haben Sie in der Tat Anspruch auf Löschung der falsch übermittelten Daten.
Sie sollten das aber auf jeden Fall verifizieren. Insofern ist es richtig, erst einmal die Antwort des Inkassounternehmens abzuwarten.
Sollte allerdings entgegen Ihrer bisherigen Vermutung doch formell bei denen alles korrekt abgelaufen sein, sollten Sie die von mir zitierte Option der "vorzeitigen Löschung" in Betracht ziehen und mit der "Inkasso" absprechen, um weiteren Schaden zu begrenzen. Denn dann kann ggf. die 6-Wochenfrist beginnen.
Freundliche Grüße und gutes Gelingen,
Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt