Vor der Geburt meines Kindes war ich in einer Firma mit ca. 930 Beschäftigten in Vollzeit tätig. ... Vor 2 1/2 Wochen kam nun mein Kind in den Kindergarten und ich merke, dass er an den Tagen an denen ich arbeite große Probleme hat, sich von mir zu trennen - was bisher nie ein Problem war, solange er noch nicht in den Kindergarten ging - und zwischenzeitlich auch immer anhänglicher wird. Nun denke ich, dass es die falsche Entscheidung war, wieder in Vollzeit tätig zu sein und möchte daher nur noch in Teilzeit arbeiten.
Monat schwanger und gab vor, dass das Kind von mir sei, weshalb ich sie geheiratet habe. Nun habe ich erfahren, dass ich unfruchtbar bin womit sich mein inzwischen aufgetretener Zweifel bewahrheitet hat, nicht der wahre Vater des Kindes zu sein (äussere Merkmale).
Ich habe jedoch zwei Kinder, geboren im Februar 2005 und im Juni 2007. ... Aufgefallen ist mir der Sachverhalt (falsche Einstufung als "kinderlos") nun durch ein Schreiben der DAK, indem ich über neue Beiträge ab 2019 informiert wurde. Daraufhin habe ich die DAK um die rückwirkende Korrektur ab 06/2005 (Geburt meines ersten Kindes) gebeten.
Sowohl mein Mann als auch ich würden alles dafür geben, diese Entscheidung rückgängig machen zu können und einen anderen Weg zu wählen - nämlich die Beibehaltung des Geburtsnamens bei beiden Ehepartnern und die Weitergabe des mütterlichen Familiennamens an die gemeinsamen Kinder.
Ich habe eine Vaterschaftsanerkennung,der Vater hat den kleinen erst einmal gesehen,sich um noch nichts gekümmert,bezüglich des Kindes,hat wenig Interesse gezeigt,sich mal gemeldet,und mich dann unter druck gesetzt,dass er seinem Sohn sehen möchte,ich habe ihm stets angeboten,den kleinen zu sehen,und eine Bindung zu ihm aufzubauen. ... Ich denke,für das Kind ist eine Regelmäßigkeit von enormer Wichtigkeit,nur ist diese nicht gegeben. Liege ich da falsch?
wir sind ein 7 personenhaushalt.Frau diana,Mann Klaus,2 kinder 2 und 5 jahre alt,und 3 pflegekinder 14,9, und 7 jahre alt.laut bescheid erhalten wir 260,- Euro HarzIV ausgezahlt.kann das richtig sein?
Sehr geehrte Anwälte, ich habe vor etwa 3 Monaten einen Vaterschaftstest machen lassen. Nun stellt sich nach 20 Jahren raus das mein Sohn(20j.) nicht mein Sohn ist. Kann ich die Kindesmutter(die ich wegen der damals anstehenden Geburt geheiratet habe) auf vorsetzliche oder Grobfahrlässige Kindesunteschiebung anzeigen?
Ich bin seit 2015 getrennt lebend und es wird um Kindes- und Trennungsunterhalt gestritten. ... Bis zum Auszug haben wir nachweislich im Wechselmodell die Kinder betreut. ... Es scheint, als ob sich das OLG die Unterlagen gar nicht angeschaut hat, denn es zitiert diese völlig falsch.
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um den staatenlosen, kurdischen Syrer A. der vor 1 1/2 Jahren mit falschem, türkischen Pass in die BRD eingereist ist. ... Die deutsche Staatsangehörige B. erwartet ein Kind von Herrn A.
Sie sind falsch und verlogen, egoistisch, stellen Geld vor Menschen, putzen nur und sind den ganzen Tag lang lieber im Internet, während die Kinder aggressive TV-Sendungen schauen bzw. PC-Spiele ab 18 Jahren spielen, obwohl die zwei Kinder von der einen Frau erst zwei und sieben Jahre alt sind. ... Des Weiteren hat mein Mann gesagt, dass wenn seine Schwestern unser Kind nicht sehen dürfen, dürfte meine Schwester und meine Familie unser Kind auch nicht sehen.
Wir haben ein gemeinsames Kind welches im Mai 2010 geboren wurde. ... Sie lebte ja nicht in einem alleinigen Hausstand, sondern mit mir und dem Kind in einer Wohnung? ... Werden solche Dinge wie, Kredit abbezahlen, Fahrtkosten um das Kind abzuholen (es sind einfach immerhin 40 Kilometer), Miete, Telefon etc. von meinem Nettoverdienst abgezogen?
Wir haben (5 Personen) über Ostern ein Clubdorf besucht und hatten zwei Zimmer mit Durchgangstüre gebucht (über ein Reisebüro), da unsere Kinder noch sehr klein sind.
Sie habe nie ein Darlehen mit ihren Kindern gehabt, auch von der Klage über den Betreuer nie erfahren hatte. Sie wolle niemals ihre eigenen Kinder verklagen. ... Diese falschen Behauptungen des Betreuers wurden von uns verneint.
Der Lehrer hatte die Geschichte als Kurzfassung in 9 Teile zerteilt und die Kinder sollten dann die Textpassagen in die richtige Reihenfolge bringen also 1,2,3 ..... 9. Wenn man nun das letzte Element als ersten angibt, und eine 1 vergibt, sind automatisch alle anderen Zahlen falsch.
Meine Frau hat nach der Elternzeit (2011) bei der Weiterführung der gesetzlichen Krankenversicherung vergessen anzukreuzen, dass sie verheiratet ist. Nun stellte sich über die Steuererklärung heraus, dass Sie verheiratet ist und die Krankenversicherung meiner Frau schickte uns eine Nachzahlungsforderung mit folgender Begründung: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrte Frau xxx, gerne gehe ich noch einmal schriftlich auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx ein. Ihre Beiträge werden grundsätzlich nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen bemessen.
Liebe Damen und Herren, so fing es an: meine Schwester, eine gute Freundin und ich waren oft bei einer Familie (Mutter, Vater, Kind) aus der Nachbarschaft, bei der wir wie eigene Kinder behandelt worden sind (da war ich ca. 9 Jahre). ... Ich weiss nicht, warum ich das zugelassen habe: vielleicht weil ich ein Scheidungskind bin und in ihm einen Vaterersatz gesehen habe und ich hatte Angst, diesen zu verlieren; oder aus Scham vor den anderen habe ich nie was erzählt; oder weil ich es einfach nicht zuordnen konnte, ob es richtig/normal ist oder falsch. ... Er hat kaum eine Situation ausgelassen mich zu begrabschen z.B. sogar am Kinderbett seines Kindes, als ich diesem eine Gute-Nacht Geschichte vorgelesen habe.