Kaufpreis – Erhöhung nach Grundstücks – Vermessung Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Käufer K vom Verkäufer V ein Baugrundstück bestehend aus 3 Teilflächen folgendermaßen erworben: Teilfläche 1: Bauland für die Errichtung eines Einfamilienhauses, ca. 500 qm groß Teilfläche 2: Bauland für die Errichtung einer Garage, ca. 35 qm groß Teilfläche 3:¼ Anteil (60 qm) an einer gemeinsamen Wegefläche, ca. 180 qm groß Alle Teilflächen mussten aus einer Einzelfläche des Verkäufers durch Vermessung ausparzeliert werden. ... Das katasteramtliche Ergebnis stellt sich folgendermaßen dar: Teilfläche 1:545 qm groß Teilfläche 2: 35 qm groß Teilfläche 3: 65 qm groß Gesamtfläche:645 qm groß – 585 qm = 50 qm Mehrfläche (8,40%) Es stellen sich nun die nachfolgenden Fragen: Frage 1: Der Verkäufer ist der Meinung, der Mehrpreis des Grundstückes beträgt nunmehr 50 qm * 220,00 € pro qm = 11.000,00 €. ... Frage 3: Gibt es in diesem Fall sowohl für den Verkäufer, der 131.000 € fordert, oder für den Käufer, der nur 126.000 € anbietet, ein beiderseitiges Rücktrittsrecht, wenn keine Einigung trotz salvatorescher Klausel im Notarvertrag vereinbart ist ?